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Gemeindeinitiative für faire Liegenschaftssteuern

23.05.2023

Die nachfolgenden Stimmberechtigten der Stadt Thun stellen gestützt auf Artikel 22 der Stadtverfassung das folgende Begehren:

Der Satz der Liegenschaftssteuer ist von 1,2 auf 1,0 Promille des amtlichen Wertes anzupassen.

Weitere Informationen und den Unterschriftenbogen finden Sie im nachfolgenden PDF-Dokument: