Der Satz der Liegenschaftssteuer ist von 1,2 auf 1,0 Promille des amtlichen Wertes anzupassen.
Weitere Informationen und den Unterschriftenbogen finden Sie im nachfolgenden PDF-Dokument:
Der Satz der Liegenschaftssteuer ist von 1,2 auf 1,0 Promille des amtlichen Wertes anzupassen.
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