Steuererklärung

Tipps für Eigentümer

  1. Planen Sie rechtzeitig! Zum Zeitpunkt des Ausfüllens der Steuererklärung ist es für Steuerplanung meist zu spät.  

  2. Als Liegenschaftsunterhalt können jedes Jahr wahlweise die effektiven Kosten oder eine Pauschale (20% vom Eigenmietwert und/oder Mietertrag, bzw. 10 % vom Eigenmietwert und/oder Mietertrag, wenn Liegenschaft jünger als 10 Jahre) in Abzug gebracht werden. Es empfiehlt sich deshalb, mehrere Unterhaltsarbeiten im gleichen Jahr vorzunehmen, damit in den darauffolgenden Jahren wieder von der Pauschale profitiert werden kann. 

  3. Ist hingegen eine umfassende Grossrenovation geplant, kann es sich lohnen, die Arbeiten auf mehrere Jahre zu verteilen. 

  4. So kann die Steuerprogression mehrmals „gebrochen“ werden. 

  5. Wer sich für den Abzug der effektiven Ausgaben entscheidet, hat die Unterhaltskosten des entsprechenden Steuerjahres nachzuweisen. Dazu gehören Ausgaben für Renovationen am und im Gebäude, gleichwertiger Ersatz von Geräten wie bspw. Waschmaschine oder Backofenaber auch für den Gartenunterhalt und damit bspw. den Ersatz mehrjähriger Bepflanzung. Ebenfalls steuermindernd können diverse Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen, Einlagen in den Erneuerungsfonds von Stockwerkeigentümergemeinschaften sowie Kosten für die Gebäudeversicherung, Unterhaltsperimeter und die Grundsteuer geltend gemacht werden. 

  6. Wertvermehrende Kosten (bspw. Anbau eines Wintergartens, Erstellung eines Swimmingpools) können nicht vom steuerbaren Einkommen, sondern – im Zeitpunkt der Veräusserung der Liegenschaft – vom steuerbaren Grundstückgewinn abgezogen werden. Es lohnt sich deshalb, die entsprechenden Belege aufzubewahren.