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Glas, ein komplexes Bauteil

Sicherheit mit Glas

Anforderungen an Glasbauteile. Neue Richtlinie tritt ab 1. Januar 2018 in Kraft. SIGAB Richtlinie 002.

Technologische Entwicklung

Die technologische Entwicklung hat die Verwendung von Glas beim Bauen stark verändert. Dies gilt einerseits bezüglich klassischer Kriterien wie Wärme-, Feuchte-, Schall- und Brandschutz, andererseits ermöglichen die statischen Eigenschaften neue Bauteile, Formen und Abmessungen.

Steigende Anforderungen

Heute besteht eine Anwendungsvielfalt, wie sie vor wenigen Jahrzehnten kaum vorstellbar war. Ein typisches Beispiel ist die Verglasung in einem Fensterrahmen: Während früher der Rahmen die Statik bildete, wird heute bei einzelnen Systemen der filigrane Rahmen an das Glas geklebt.

Wände, Dächer, Böden und Brüstungen sind heute oft aus Glas. Dass diese neuen Einsatzbereiche zu steigenden Anforderungen führen, hängt unter anderem mit der sicherheitstechnischen Funktion der Glasbauteile zusammen. Diese schützen Personen vor Verletzungen und sind auch als Bauteile sicher.

Neue SIGAB Richtline 002 tritt ab 1. Januar 2018 in Kraft

Um die Schutzziele zu erreichen und die geforderte Sicherheit zu gewährleiten, sind entsprechende Massnahmen im Planungs- und Bauprozess zeitgerecht zu projektieren bzw. umzusetzen. Sicherheitsglas verhindert Schaden, doch wann ist der Einsatz dieser Glasqualitäten angezeigt und wann ist er Pflicht? Die SIGAB-Richtlinie 002 «Sicherheit mit Glas» gibt Auskunft.

Martin Gafner, dipl. Bauingenieur, zertifizierter Baugutachter, Thun

Erstmals erschienen im Schlüssel 4 | 2017.