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Was gehört in eine korrekte Nebenkostenabrechnung?
Abgerechnet werden dürfen nur Nebenkosten, die im Mietvertrag ausdrücklich und einzeln aufgeführt sind. Ein pauschaler Hinweis auf «übrige Betriebskosten» genügt nicht. Die Abrechnung muss die Periode, die Gesamtkosten pro Position, den Verteilschlüssel und die geleisteten Akontozahlungen ausweisen, damit sie nachvollziehbar ist. Unterhalt und wertvermehrende Investitionen gehören nicht dazu – sie sind Sache der Eigentümerschaft. Die Belege müssen der Mieterschaft auf Verlangen zur Einsicht offenstehen. Wer jährlich sauber und fristgerecht abrechnet, vermeidet die meisten Streitfälle. Unsere Kurse zeigen Schritt für Schritt, wie eine korrekte Abrechnung aufgebaut wird.