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Rissprotokolle – der Teufel steckt im Detail

Rissprotokolle sind ein unverzichtbares Instrument im Bauwesen, um potenzielle Schäden an bestehenden Strukturen während und nach Bauarbeiten zu dokumentieren. Die Erstellung der Protokolle erfordert präzise Aufmerksamkeit für Details. In diesem Artikel wird erläutert, wie eine sorgfältige Dokumentation und Nachkontrolle dazu beitragen kann, rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden und die Integrität von Bauprojekten zu gewährleisten.

Bei Bauvorhaben unter beengten räumlichen Verhältnissen ist es ratsam, den Ist-Zustand der Umgebungsbebauung vor Beginn der Arbeiten festzuhalten. Diese Dokumentation ist notwendig, um später ungerechtfertigte Forderungen seitens Dritter abweisen zu können, aber auch um gerechtfertigte Forderungen angemessen zu regeln.

In der Baupraxis sind in letzter Zeit Rissprotokolle aufgetaucht, die völlig unbrauchbar sind und als Beweissicherung nicht genügen. Oft werden auch gar keine Rissprotokolle erstellt, was zu Frustrationen bei den beteiligten Parteien und zu juristischen Streitereien führt.

Abschätzung von Risiken

Vor der Durchführung neuer Bauobjekte ist daher zu prüfen, welche erhöhten Gefahren (Schadensrisiken) von neuen Baumassnahmen auf bestehende Nachbarbauwerke und Aussenanlagen ausgehen können. Insbesondere gilt dies für die folgenden Bausituationen, die sich durch Überlagerungen mehrerer Ursachen noch zusätzlich intensivieren können:

enge Nachbarbebauung mit UnterfangungenGrundwasserveränderungen (Grundwasserabsenkungen und -anstau)Sprengungen alter Bausubstanzerschütterungsintensive Baumassnahmen (Abbrucharbeiten, Einrütteln von Spunddielen, Einrammen von Pfählen, Rüttel- und Stampfverdichten von Arbeitsräumen)Staubemissionen durch Abbrucharbeiten, undichte Mischgutsilos, Platzen von FörderschlauchsystemenUnterfangungen von Grenzbautenalte, marode Bausubstanzen der Nachbarbebauung (morsche Balkenköpfe, lose Fassadenputze, abgewitterte Nasen der Dachziegel)Gewölbekeller (Widerlagerdruck)erschütterungs- und setzungsempfindliche BödenBauwerksbeanspruchungen durch Verkehrsumleitungen über mehrere JahreEinsturzgefahr von labilen, nicht ertüchtigten Baukonstruktionen

Schadensüberlagerungen

Wesentlich für die Risikobeurteilung ist auch die Grösse, Art und Dauer der geplanten Baumassnahme. Durch Baustellen, die gekennzeichnet sind durch grosse Tiefen der Baukörper unterhalb der Erdoberfläche und entsprechend Grundwasserabsenkungen.

Bei unterirdischen Bauten dauern die Baustellensituationen oft mehrere Jahre an. Dies führt zu Problemen durch Einfluss- und Schadensüberlagerungen mit bereits bestehenden Schädigungen, wie zum Beispiel:

natürliche Alterung und natürlicher Verschleiss, überlagert durch Ermüdungsbrüche aus Langzeit-Erschütterungen (z. B. stark festigkeitsgeminderte Putzflächen, beginnende Rostsprengungen)

Umfang der Beweissicherungsmassnahmen

Die Aufnahme der nachfolgend aufgeführten Bauteile hat sich als sinnvolle Dokumentation herausgestellt:

Gehwege und GarteneinfriedungenFassadeninnen liegende Räume (UG bis Dachraum, Treppenhaus)Garagen und AussenanlagenKombinationen aus den vorgenannten Möglichkeiten (z. B. komplette Gebäudeaufnahme innen und aussen oder aber nur Fassaden und zur Baustelle orientierte Räume)

Hilfsmittel zur Beweissicherung

GipsmarkenRissmonitoreRissindikatoren (mit Risslineal)RissboreskopMessbolzen (geodätische Messstellen)EndoskopeFeuchtemessstellen (als zeitlich datierte Zustandsfeststellung)GrundwasserspiegelmessungenNivellementsAufstellen von Erschütterungsmessgeräten (bei erschütterungsintensiven Baumassnahmen

Text Geogrid AG, Thun (Ingenieure/Geometer)

Was sind Erschütterungsmessgeräte?

Erschütterungsmessgeräte sind technische Instrumente, die Vibrationen und Erschütterungen messen, die durch Bauarbeiten wie zum Beispiel Sprengungen, Abrissarbeiten oder den Einsatz schwerer Maschinen verursacht werden. Diese Geräte erfassen die Stärke und die Dauer der Erschütterungen und geben Aufschluss darüber, wie sich diese auf die umliegenden Strukturen auswirken könnten.

Die Norm SN 640 312 a regelt die Erschütterungseinwirkungen auf Bauwerke. Erschütterungsmessgeräte können den Nachweis erbringen, ob diese Norm während der Bauphase eingehalten wurde, und liefern so Beweise bei Haftungsfragen.

Erschütterungsmessgeräte sind unverzichtbar, um Gebäude und Menschen zu schützen, rechtliche Vorschriften einzuhalten und Umweltschäden zu verhindern. Sie sind ein essenzielles Werkzeug für verantwortungsvolle und nachhaltige Baupraktiken.

Schlusskontrolle erforderlich

Nach Abschluss der Bauarbeiten muss eine Nachkontrolle durchgeführt werden. Diese ist von den Parteien zu unterzeichnen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Fazit

Grundsätzlich ist bei jedem Rissprotokoll der wirtschaftliche Umfang zu berücksichtigen. Es müssen nur Zustände festgehalten werden, welche aussagekräftige Ergebnisse liefern. Somit sind auch die Hilfsmittel zur Beweissicherung in jedem Fall verschieden und müssen den Gegebenheiten vor Ort angepasst werden.

Text: Martin Gafner und Vanessa Schwendimann

Rechtliches zu Rissprotokollen

Das Rissprotokoll ist auch in rechtlicher Hinsicht ein sehr wichtiges Instrumentarium zum Nachweis des Kausalzusammenhanges zwischen schädigenden Bauten in der Nachbarschaft und dem nun auf dem eigenen Grundstück (Gebäude etc.) eingetretenen Schaden.

Die Wichtigkeit eines fachmännisch erstellten Rissprotokolls wird mit der Revision der Zivilprozessordnung per 2025 nochmals an Bedeutung gewinnen.

Denn:Der Bauprozess gegen den Nachbarn steht und fällt mit dem (erbrachten oder eben nicht erbrachten) Beweis des Schadens, der Schadensursache und dem Kausalzusammenhang zwischen Schadensursache und Schaden sowie dem Verschulden des Haftpflichtigen. Auch die SIA-Norm 118 enthält hierzu wesentliche Bestimmungen.

Gerhard Frey, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt SAV Bau- und Immobilienrecht

Erstmals erschienen im Schlüssel 3 I 2024.