Die Mieterin meldet kurz vor dem Auszug einen Schaden am Parkettboden – wer zahlt?
Solche Fragen hören wir oft – und sie sind berechtigt. Grundsätzlich gilt im Mietrecht: Normale Abnutzung geht zulasten der Vermieterschaft, ausserordentliche Schäden jedoch zulasten der Mieterschaft. Ein Parkettboden hat je nach Qualität eine Lebensdauer von rund 20 - 40 Jahren. Kleine Kratzer und Farbdifferenzen durch normales Begehen oder Lichteinstrahlung sind normale Abnutzung. Tiefe Kratzer, Rillen, Brandflecken oder Wasserschäden hingegen gelten als Schaden.
Entscheidend ist also nicht das Gefühl, sondern die sogenannte Lebensdauertabelle. Sie zeigt, wie alt ein Bauteil ist und welcher Kostenanteil bei einem Schaden noch der Mieterschaft belastet werden darf.
Halten Sie deshalb beim Ein- und Auszug jeden Mangel im Protokoll fest, mit Datum, Beschreibung und wenn möglich einem Foto.