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Mietwertschätzungen

Sie wollen wissen, welchen Mietzins Sie für Ihre Immobilie verlangen können? Wenn Sie auf den gängigen Immobilienplattformen keine vergleichbaren Objekte gefunden haben, können Ihnen die unten aufgeführten Experten gerne weiterhelfen. Sie schauen sich das Objekt mit Ihnen an und geben Ihnen dann Auskunft, in welchem Rahmen sich der Marktmietzins ungefähr bewegt.

Bitte beachten Sie, dass eine solche Mietwertschätzung nicht als Grundlage für eine Mietzinserhöhung verwendet werden kann. Das Mietrecht schreibt die möglichen Erhöhungsgründe während eines laufenden Mietverhältnisses klar vor.

Ihre Vorbereitung

  • Grundriss-Pläne mit Flächenangaben
  • Kosten allenfalls getätigten Investitionen der letzten ca. 5 Jahre
  • Auflistung der Nebenräume wie Keller, Estrich, Bastelraum, Einstellhallenplatz, Garage, etc., die mitvermietet werden sollen
  • Mitbenützbare Räume wie Veloraum, Waschküche / Tröckneräume
  • Angaben zu Umgebungsflächen, die vom Mieter mitbenützt oder alleine benützt werden dürfen
  • Erwartungen an den neuen Mieter punkto Mithilfe bei der Pflege der Umgebung, etc.

Mietwertschätzung

Bild Martin Gafner

Martin Gafner

Dipl. Bauingenieur / zertifizierter Bauexperte
Bernstrasse 6b
3600 Thun
Telefon G. 033 221 06 25
Telefon M. 079 254 30 30

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Daniel Sukara

Sukara Immobilienservice GmbH
Bahnhofstr. 47
Postfach 315
3700 Spiez
Telefon G. 026 672 1029
Telefon M. 079 244 21 31